Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER DERKSEN LICHTTECHNIK GMBH

 

1. Geltungsbereich, Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Derksen Lichttechnik GmbH (nachfolgend Derksen) und für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Derksen und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde). Die AGB gelten ausschließlich für alle Verträge mit Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, die von Derksen Waren bestellen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, geht Derksen daher davon aus, dass mit Derksen abgeschlossene Geschäfte für die jeweilige geschäftliche Tätigkeit des Kunden und nicht für den Privatgebrauch erfolgen.
1.2 Die AGB von Derksen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende oder entgegenstehende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden kein Vertragsbestandteil, es sei denn, Derksen stimmt der Geltung dieser Bedingungen ausdrücklich schriftlich zu; ein nicht ausdrücklicher Widerspruch durch Derksen steht dem nicht entgegen. Diese AGB gelten auch dann, wenn Derksen in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

 

2. Vertragsschluss, Preise, Zahlungsbedingungen

2.1 Die Konditionen für die Waren von Derksen sind freibleibend und unverbindlich. Technisch bedingte Konstruktions- oder Fertigungsänderungen und sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht sowie Abweichungen von Mustern bleiben vorbehalten, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
2.2 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und gegebenenfalls wird eine bereits erbrachte Zahlung zurückerstattet.
2.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart oder angegeben, gelten sämtliche Preise ab Werk, 45889 Gelsenkirchen. Die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versandkosten sind nicht in den Preisen enthalten, sondern werden gesondert in Rechnung gestellt.
2.4 Es gelten die Preise der jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuell gültigen Preisliste, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Die ausgewiesenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und sind, wenn nicht anders bezeichnet, in Euro angegeben. Bei Änderungen von Lohn- und Materialkosten zwischen Angebotsabgabe und Auftragserteilung oder nach Vertragsschluss kann Derksen eine entsprechende Anpassung des Preises im Verhandlungswege verlangen.
2.5 Der Kaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, aus der Auftragsbestätigung ergibt sich ein anderes. Bei Neukunden ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nur Zahlung per Vorkasse möglich.
2.6 Reparaturrechnungen sind unverzüglich zur Zahlung fällig.
2.7 Für Zahlungsfristen ist der Zahlungseingang auf dem Konto von Derksen entscheidend.
2.8 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Derksen unter Zugrundelegung der gesetzlichen
Regelungen berechtigt, derzeit Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, ohne dass ein darüber hinausgehender Verzugsschaden ausgeschlossen ist.
2.9 Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist Derksen berechtigt, alle offen stehenden Forderungen sofort fällig zu stellen und die fortgesetzte Lieferung sowie die Erbringung von sonstigen Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
2.10 Zur Aufrechnung gegenüber von Forderungen von Derksen ist der Kunde nicht berechtigt, es sei denn, seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Derksen anerkannt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, sofern sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

3. Lieferzeit

3.1 Sofern nicht anders angegeben, erfolgt die Lieferung ab Werk, 45889 Gelsenkirchen.
3.2 Liefertermine oder Fristen sind unverbindlich, es sei denn ihre Verbindlichkeit wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Dies gilt auch, soweit ein Transport vereinbart wurde.
3.3 Derksen ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese dem Kunden zumutbar sind.
3.4 Lieferfristen beginnen erst ab vollständiger technischer Klärung und ggf. nach Eingang einer etwaig vereinbarten Anzahlung. Die vollständige technische Klärung umfasst insbesondere auch die Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben.
3.5 Falls Derksen schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde Derksen eine angemessene Nachfrist zu gewähren; diese beträgt zwei Wochen, beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei Derksen oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Derksen haftet vorbehaltlich der Ziffer 7. nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 BGB oder von § 376 HGB ist.
3.6 Ereignisse höherer Gewalt und andere von Derksen nicht zu vertretende Ereignisse, wie z.B. Ein- und Ausfuhrverbote, Streiks, Aussperrungen und Transportstörungen sowie nicht von Derksen verschuldete verspätete Belieferungen durch Vorlieferanten berechtigen Derksen zur Verlängerung der Lieferfrist um die Dauer der eingetretenen Behinderung. Dauert die Behinderung mehr als sechs Wochen, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Auf die genannten Umstände kann sich Derksen nur berufen, wenn Derksen den Kunden unverzüglich über die Liefer- bzw. Leistungsverzögerung benachrichtigen.

 

4. Versand und Gefahrübergang

4.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Ist eine Abnahme vereinbart, tritt der Gefahrübergang mit dieser ein. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
4.2 Wünscht der Kunde eine Transportversicherung, bedarf es dafür eines schriftlichen Auftrages durch den Kunden bei Derksen. Die Kosten der Transportversicherung trägt der Kunde.
4.3 Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert Derksen die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Gefahrübergang entspricht sodann der Anzeige der Versandbereitschaft.

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher anderer aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderung Eigentum von Derksen.
5.2 Der Kunde ist weder zur Verpfändung noch zur Sicherungsübereignung des Gegenstandes berechtigt.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
5.4 Der Kunde hat Derksen unverzüglich schriftlich zu unterrichten von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Sofern der Dritte Derksen in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Kunde Derksen unverzüglich anzuzeigen.
5.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Derksen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache heraus zu verlangen, nachdem eine angemessene Frist zur Leistung durch Derksen gesetzt wurde. In diesem Falle ist Derksen nach Herausgabe der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
5.6 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt Derksen bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Derksen nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
5.7 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für Derksen. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwirbt Derksen an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Derksen gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, Derksen nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.

 

6. Gewährleistung

6.1 Derksen leistet für Mängel der Ware zunächst nach Wahl von Derksen Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadenersatz verlangen. Bei unerheblichen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadenersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 7. dieser Bedingungen.
6.3 Der Kunde muss die erhaltene Ware unverzüglich nach Erhalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Verdeckte Mängel sind Derksen innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
6.4 Für den Kunden verjähren etwaige Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme des bestellten Werks, sofern eine Abnahme erforderlich ist. Bei gebrauchten Sachen verjähren die Gewährleistungsansprüche ebenfalls innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn Derksen grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von Derksen zurechenbaren Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
6.5 Der Kunde erhält keine über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehenden Garantien. Herstellergarantien von dritter Seite bleiben hiervon unberührt.
6.6 Derksen ist registriert gemäß Elektro G WEEE-Reg.-Nr. DE 98055625.

 

7. Haftung

7.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Derksen sowie die der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften Derksen sowie die Erfüllungsgehilfen nicht.
7.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Derksen, den gesetzlichen Vertretern oder den Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

8. Geistiges Eigentum, Nutzungsrecht

8.1 Die von Derksen geschaffenen Arbeitsergebnisse sind nach Kenntnis und Wissensstand von Derksen eine eigenständige Schöpfung. Eine über diese Erklärung hinausgehende Zusicherung für die Neuheit oder Eigenart z.B. eines Gestaltungsentwurfs, für die Rechtswirksamkeit oder Rechtsbeständigkeit von Schutzrechten sowie die Freiheit von Kollisionsrisiken bezüglich älterer Schutzrechte Dritter für den Vertragsgegenstand kann nicht gegeben werden.
8.2 Jede Nachahmung oder sonstige Verwendung von durch Derksen gelieferten Gestaltungen oder Elementen, Varianten oder Studien ist grundsätzlich untersagt und nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch Derksen zulässig. Die Herausgabe von bearbeitungsfähigen Dateien erfolgt nur auf ausdrückliche zusätzliche Vereinbarung bei Vorliegen besonderer Gründe im Einzelfall und ist gesondert zu vergüten.
8.3 Die Verwendung von Marken sowie Typen- und/oder Geschäftsbezeichnungen (nachfolgend „Kennzeichen“), die von den durch Derksen genutzten Kennzeichen abweichen, ist verboten. Dies gilt für jegliche Bewerbung, Weitervermarktung, Weiterverkauf oder sonstige Kommunikation im Hinblick auf von Derksen entwickelte oder angebotene, bei Derksen bestellte oder von Derksen gelieferte Waren und Dienstleistungen. Das folgt aus den gesetzlichen Kennzeichenrechten von Derksen und gilt hilfsweise als vereinbart.
8.4 Von Derksen gefertigte Fotografien und andere Warenabbildungen dürfen durch den Kunden nur verwendet werden, soweit ihm dies ausdrücklich als Werbematerial für den Vertrieb der Derksen-Produkte zur Verfügung gestellt wurde.
8.5 Der Kunde versichert Derksen, dass an den eingereichten Materialien keine Rechte Dritter bestehen. Derksen wird von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte freigestellt.

 

9. Sonstiges, Schlussbestimmungen, Gerichtsstand

9.1 Wird vor Ausführung von Reparaturen durch Derksen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so hat der Kunde dies ausdrücklich anzugeben. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt im Ermessen von Derksen. Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Kunden.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.
9.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Derksen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Derksen ist jedoch auch berechtigt, den Kunden vor dessen Geschäftssitz zu verklagen.
9.4 Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam oder nicht durchsetzbar, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im Falle einer Regelungslücke gelten die Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung.
9.5 Von diesen AGB kann auch eine erläuternde Fassung in englischer Sprache erstellt werden. Bei Zweifeln über die Auslegung der vertraglichen Regelungen geht die deutsche Sprachfassung stets vor.

 

Stand: April 2020